Rückzug vom Börsenparkett. In der Regel lassen Unternehmen ihre Aktien nicht mehr an einer Börse notieren, wenn dem damit verbundenen Aufwand (Investorenbetreuung, Publizität, Gebühren) kein entsprechender Nutzen (niedrigere Kapitalkosten) mehr gegenübersteht. Das Going Private kann auch mit einem Wechsel der Gesellschaftsform (z.B. in eine KG) oder einer Verschmelzung der notierten mit einer nicht notierten Gesellschaft verbunden sein.
Vor einem Going Private (auch Delisting oder Public to Private) muss das Unternehmen oder der Hauptaktionär den Kleinaktionären ein Rückkaufangebot für die Aktien machen. Soweit das Unternehmen nicht über ausreichend Liquidität verfügt, kann der Rückkauf durch Private Equity finanziert werden. |